{"id":118,"date":"2014-07-28T10:22:42","date_gmt":"2014-07-28T08:22:42","guid":{"rendered":"http:\/\/dfvg.grafrath-staedtepartner.de\/?page_id=118"},"modified":"2018-01-17T22:05:35","modified_gmt":"2018-01-17T21:05:35","slug":"ziele-geschichte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dfvg.grafrath-staedtepartner.de\/?page_id=118","title":{"rendered":"Ziele\/Satzung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 18pt;\">Ziele<\/span><\/p>\n<p>Das Hauptziel des Deutsch- Franz\u00f6sischen Vereins besteht in der Pflege und in der Weiterentwicklung der Deutsch-Franz\u00f6sischen Freundschaft.<\/p>\n<p>Gegr\u00fcndet wurde diese Freundschaft von Staatsm\u00e4nnern, gelebt werden muss sie aber durch die Bev\u00f6lkerung. Sie ist eine zarte Pflanze, die nicht von selbst gedeiht, sondern stets gepflegt werden muss.<\/p>\n<p>Diese Pflege haben wir uns zum Ziel gesetzt.<\/p>\n<p>Unser Anteil zur Erreichung des Zieles besteht in pers\u00f6nlichen Kontakten, in einer Partnerschaft zu unserem Partnerverein in Lyons- la Foret in der Normandie. Diese Kontakte pflegen wir mit j\u00e4hrlichen Besuchen, mit gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen wie Chorkonzerten und Bilderausstellungen und gemeinsamen geselligen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Schritt auf diesem Weg ist eine Gemeindepartnerschaft (Jumelage) unserer beiden Gemeinden Grafrath und Lyons-la For\u00eat.<\/p>\n<p>Gerade in Zeiten von politischen Spannungen in Europa halten wir es f\u00fcr erforderlich, den Kontakt zu Frankreich zu erhalten und zu vertiefen.<\/p>\n<p>Wir wissen, dass der Einfluss unserer Bem\u00fchungen sehr klein ist, aber wir wollen zumindest unseren kleinen Teil zum gro\u00dfen Ganzen einbringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 18pt;\">Satzung<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Deutsch-Franz\u00f6sischer Verein Grafrath (DFVG)<\/p>\n<p>2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz e.V.<\/p>\n<p>3. Der Sitz des Vereins ist Grafrath. Die Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden.<\/p>\n<p>4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220; Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke &#8220; der jeweils g\u00fcltigen Abgabenordnung ( AO ).<\/p>\n<p>2. a) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Deutsch-Franz\u00f6sischen Freundschaft.<\/p>\n<p>( \u00a7 52 Absatz 2 AO ).<\/p>\n<p>2.\u00a0 b) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch F\u00f6rderung des Kultur- ,\u00a0 Vereins- und\u00a0 Jugendaustausches, sowie durch Unterst\u00fctzung einer m\u00f6glichen St\u00e4dtepartnerschaft der Gemeinden Grafrath und Lyons- la- For\u00eat.<\/p>\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.<\/p>\n<p>Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese Personen sind stimmberechtigt, aber nicht beitragspflichtig.<\/p>\n<p>2. Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zul\u00e4ssig. Er muss schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds ( bei juristischen Personen mit deren Erl\u00f6schen).<\/p>\n<p>5. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegen\u00fcber dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>6. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Gesamtvorstand ( * )) des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftf\u00fchrer und einem Beisitzer..<\/p>\n<p>2. Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassier. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich den Verein.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt; jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich im ersten Quartal statt. Au\u00dferdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1\/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt.<\/p>\n<p>2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E- Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n<p>3. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt<\/p>\n<p>4. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>*) Die Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen<\/p>\n<p>5. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Zur \u00c4nderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>6. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Von der Mitgliederversammlung wird f\u00fcr den Zeitraum von jeweils zwei Jahren ein Kassenpr\u00fcfungsausschuss gew\u00e4hlt. Er besteht aus zwei Mitgliedern, die f\u00fcr die Pr\u00fcfung des gesamten Rechnungswesens und der verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten zust\u00e4ndig sind. Sie erstellen j\u00e4hrlich einen Pr\u00fcfbericht und informieren dar\u00fcber bei der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Aufl\u00f6sung, Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><\/p>\n<p>1. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von 4\/5 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Grafrath, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>*) Die Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.<\/p>\n<p>Grafrath, 6. M\u00e4rz 2012<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ziele Das Hauptziel des Deutsch- Franz\u00f6sischen Vereins besteht in der Pflege und in der Weiterentwicklung der Deutsch-Franz\u00f6sischen Freundschaft. Gegr\u00fcndet wurde diese Freundschaft von Staatsm\u00e4nnern, gelebt werden muss sie aber durch die Bev\u00f6lkerung. 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